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Stille Tage
Neben den Feiertagen sind im bayer. Feiertagsgesetz auch sog. stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag.
Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr.
Persönliche Anmerkung:
Mein Respekt gilt den drei Geistlichen, die mutvoll gegen den Strom und den Zeitgeist schwimmen und ihre Stimme gegen die Spassgesellschaft erheben. Was wäre das Jahr (mit immerhin 365 Tagen) / das Leben ohne Sonntage und Feiertage?
Es ist erschreckend und traurig zugleich, wenn in aktuellen Umfragen zunehmend ”Fehlanzeige” herrscht, wenn gefragt wird, “warum feiern wir eigentlich Weihnachten, Ostern usw.?”
Wenn die genannten, überwiegend kirchlichen Feiertage zunehmend ihres Sinns beraubt werden und vielen Menschen nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung vertraut ist, stellt sich für mich die Frage, mit welcher Berechtigung an diesen Tagen auch künftighin allgemein arbeitsfrei sein soll.
Alois Schröpf
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